Dieser Eintrag entsteht auf der Fahrt im ICE von Berlin nach Bamberg. Nachdem ich schon seit Tagen vorhabe ein paar Zeilen über eine Podiumsdiskussion der Konrad-Adenauer-Stiftung zum Thema „30 Jahre danach. Erfahrungen und Lehren aus dem RAF-Terrorismus“ zu schreiben, nutzte ich jetzt die günstige Gelegenheit, die so eine Zugfahrt bietet.
Zu Gast auf dem Podium waren drei Personen, die im Lauf der 1970er und teilweise darüber hinaus in leitenden Positionen mit der Thematik RAF betraut waren. Namentlich hat es sich um Klaus Kinkel, damals Staatssekretär im Innenministerium und Präsident des BND, Eckart Wethebach und Hans Neusel, ebenfalls Staatssekretäre im Innenministerium gehandelt. Ich kann nicht verhehlen, dass ich die Erzählungen der ehemaligen Beamten und Politiker aus dem Nähkästchen wirklich spannend und sehr informativ fand (Kinkel hat ja z.B. Verhandlungen mit inhaftierten RAF-Tätern geführt). Die Problematiken und der Zugzwang, unter den die BRD in dieser Zeit, insbesondere im „Deutschen Herbst“ 1977 geriet, wurden so für einen Nachgeborenen, der ich in dieser Hinsicht nun mal bin, so richtig plastisch – Zitat Werthebach: „Der einzige Moment, wo die BRD als Staat von innen heraus in Gefahr war, war der Herbst 1977.“ Das blieb zwar insbesondere von Klaus Kinkel, der das ein bisschen hochgehängt fand, nicht unwidersprochen, macht aber die Dramatik der Situation in den Augen der Betroffenen deutlich.
Interessant fand ich auch die Diskussion um einen von Kinkel in seiner Dreikönigsrede von 1991 verwendeten Ausdruck: Er sprach von einer notwendigen „Versöhnung“ des Staates mit den RAF-Terroristen. Wertebach und insbesondere Neusel machten sehr deutlich, dass für sie diese Wortwahl auch nach 15 Jahren hoch problematisch ist, selbst wenn der Erfolg mit der Selbstauflösung der RAF 1998 Kinkel Recht gegeben haben mag. Neusel hierzu: „Gegenüber Menschen, die bombten, mordeten und viele verletzten ist für mich Versöhnung nicht möglich.“ Nicht dass ich für eine solche Einstellung kein Verständnis hätte – gerade bei jemanden wie Neusel, der selbst einmal beinahe Opfer eines Terroranschlags geworden ist. Andererseits sind Werthebach und Neusel Mitglieder einer Partei, die sich in ihrem Grundsatzprogramm definitiv auf das christliche Menschenbild bezieht. Einem Menschenbild, dem nach den neutestamentlichen Zeugnissen auch die Forderung nach Feindesliebe eingeschrieben ist. Ein Gebot, das sehr sperrig und schwierig, kaum umsetzbar, ja schier übermenschlich daherkommt – Situationen wie die gerade beschriebene machen es deutlich. Und dennoch, auch wenn wir Feindesliebe mit unseren menschlichen Fähigkeiten und Begrenztheiten (noch) nicht in allen Situationen wirklich leben und erreichen können, finde ich es doch schade, dass jemand, der sich auf ein christliches Menschenbild beruft, nicht zumindest die grundsätzliche Bereitschaft und Offenheit zur Versöhnung erkennen lässt. Im Bezug auf die RAF war damit ja keine Blauäugigkeit, keine Negierung des Geschehenen verbunden, sondern lediglich der Versuch der Entspannung und De-eskalierung eines Konflikts.
Am Ende regte die (hin und wieder von der Wortgewalt der Diskutanten leicht überforderte) Moderatorin an, sich einmal darüber auszutauschen, welche Lehren denn aus den Erfahrungen mit der RAF für den Umgang mit der heutigen terroristischen Gefahr gezogen werden könnten. Übereinstimmend (im Übrigen aber wesentlich weniger wortgewaltig wie zuvor) war das Podium der Meinung, dass (1) insbesondere bei der Frage nach dem „warum?“ und „wieso?“ der Entstehung der RAF und ihres (bisweilen nicht kleinen) Unterstützerkreises Fehler und Unzulänglichkeiten passiert seien, die trotz der wesentlich komplexerer Lage in Bezug auf den islamistischen Terror nicht wiederholt werden dürften, dass der Staat sich (2) nicht als erpressbar erweisen dürfe (was er in den 1970ern zweimal tat) und es dürfe (3) nicht dazu kommen, dass die sich aus der jedem zukommenden Menschenwürde ergebenden Freiheitsrechte der Bürger (!!!) gegen das Sicherheitsbedürfnis ausgespielt werden – die westeuropäische Tradition des freiheitlichen Rechtsstaates dürfe auf keinen Fall angetastet werden. All diese Punkte könnte ich genauso unterschreiben und finde super, dass sie genannt wurden, nur habe ich die Befürchtung, die wirklich kniffligen Fragen ergeben sich erst bei der konkreten Umsetzung dieser Forderungen. Sprich: Was heißt z.B. die Garantie der Freiheitsrechte in einer Bedrohungssituation? Wo werden die Befugnisse des Staates bei der Bedrohung der nationalen Sicherheit begrenzt? Wo die Freiheitsrechte (was zur Sicherheit des Allgemeinwohls an der ein oder andere Stelle ja vielleicht einmal erwogen werden muss)? Auf dieser Ebene wären sich die Podiumsteilnehmer untereinander und vielleicht auch mit mir wohl nicht mehr so ganz einig gewesen.
Nachtrag (05.09.2007): Wie nahe wir der Diskussion um diese Fragen stehen, zeigt die gestrige Verhaftung von drei terrorverdächtigen Islamisten, die nach Agenturmeldungen von heute früh wohl vermutlich Anschläge auf Ramstein und den Frankfurter Flughafen geplant haben.
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